Pressemeldung 02/2018 Überzogene Aufregung Dieselurteil

28. Februar 2018
Pressemeldung autoregion

 

Autoregion e.V.:
Die Aufregung über das „Dieselurteil“ des Bundesverwaltungsgerichts ist weit überzogen!
Grundsätzlich ist dem Urteil zwar zuzustimmen, aber in der Praxis wird es eine Nebenrolle
spielen!

 

Nur wenige Gebiete in einigen Städten werden voraussichtlich ab 1.9.2019 betroffen sein und die Kommunen müssen die entsprechenden Umfahrungen ausweisen. Die relevanten Dieselfahrzeuge werden dann älter als 10 Jahre sein. Die beim Dieselgipfel angebotene Umweltprämie sollte den Bestand betroffener Fahrzeuge stark reduziert haben und somit schon zur Schadstoffsenkung beigetragen haben.

Bei den Bürgern herrscht Verwirrung, weil es inzwischen sechs (6) Euronormen aber nur Drei (3) Schadstoffgruppen gibt. Autos ab Baujahr 2008 erreichen Euro 5 und können die grüne Umweltplakette der höchsten Schadstoffgruppe 4 erhalten. Betroffen von einem möglichen Wertverlust sind demnach nur Dieselfahrzeuge, die älter sind als 10 Jahre.

Neue Autos ab Baujahr 2018 erfüllen Euro 6 und sind gar nicht betroffen.

Die Fahrzeuge, die die meisten Kilometer in den Innenstädten zurücklegen, das sind Busse, Lieferfahrzeuge und Taxen, sollten möglichst schnell auf neue Techniken umgestellt werden. Dazu zählen Gasantriebe, E-Antriebe auf Hybridbasis und reine E-Antriebe. Die Bundesregierung unterstützt dabei die Umrüstung des ÖPNV in gefährdeten Gebieten.

Auch wäre eine Unterstützung des Taxi-Gewerbes sehr sinnvoll, da diese zu fast 100% mit Dieselantrieb im innerstädtischen Bereich unterwegs sind. Die geforderten Belastungswerte werden durch den ständigen Austausch alt gegen neu spätestens in 2021 erreicht werden.

Auch ist eine Gefährdung der Zulieferer in der Großregion nicht gegeben.

Eine derzeitige Kaufzurückhaltung beim Diesel ist nachvollziehbar aber nicht notwendig!

 

Kontakt:
Armin Gehl
0681 9520 596

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